Gesetzliche Gewährleistung

Für alle Waren, die Sie bei uns kaufen, gilt die gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren ab Lieferung. Entspricht ein Produkt nicht der Beschreibung oder funktioniert es nicht bestimmungsgemäß, haben Sie Anspruch auf kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen auf Preisminderung oder vollständige Erstattung des Kaufpreises.

Die nebenstehende Mitteilung der Europäischen Kommission fasst Ihre Rechte aus der gesetzlichen Gewährleistung zusammen. Sie ist eine harmonisierte Mitteilung nach der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 und gilt für alle Verkäufe an Verbraucherinnen und Verbraucher in der Europäischen Union.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie uns das Problem so bald wie möglich über unser Kontaktformular.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, zum Beispiel Ihre Bestellbestätigung oder Rechnung.

Weitere Informationen zu Ihren Rechten finden Sie auf europa.eu/youreurope/garantien.

Mitteilung in voller Größe öffnen

Mitteilung der Europäischen Kommission über die gesetzliche Gewährleistung: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.